„Ordnungsliebe“ – aber bitte nur begrenzt

Nein, es ist keineswegs „unordentlich“, wenn Ihre Stauden im Herbst nicht zurückgeschnitten werden – sie bieten zahlreichen Insekten ein Überwinterungsquartier. Es ist auch nicht notwendig, immer und überall das herbstliche Falllaub zu beseitigen, oder – schlimmer noch – mittels allerlei Laubsaugern oder Laubbläsern einzusammeln: diese schaden Kleintieren ganz erheblich und sind zudem meist extrem laut und nervig.

Foto: Goldlaufkäfer (naturgucker.de [P. Weiser])
Foto: Goldlaufkäfer (naturgucker.de [P. Weiser])

Laubsauger „schlucken“ das Laub nicht nur, sondern töten darin meist alle lebenden Tiere. Somit besteht eine akute Gefährdung nützlicher Kleinlebewesen, die den Boden und die Krautschicht bewohnen: Käfer, Spinnen,  Tausendfüßer, Asseln und Amphibien haben keine Chance zu entrinnen. Auch für Kleinsäuger ohne Fluchtverhalten wie z.B. den Igel und seine Jungen sind diese lärmenden Geräte eine konkrete Gefahr.

Foto: pixabay
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Lediglich auf Wegen sollte wegen der Verkehrssicherheit das Laub entfernt werden - allerdings mit Besen und Rechen und das hat somit zusätzlich noch einen Fitnessaspekt.

 

Herbstlaub auf Beeten, Rabatten und unter Büschen sollte grundsätzlich liegen bleiben dürfen, denn es ist ein guter Dünger für den Boden und auch wichtiger Lebensraum für viele Tiere.

 

Der NABU Büttelborn appelliert dringend an Sie als Mitbürger, Gartenbesitzer oder Verantwortlicher bei der Stadtverwaltung: verzichten Sie auf den Einsatz von Laubsaugern oder Laubbläser und nutzen Sie stattdessen auf Rasenflächen oder Gehwegen lieber Besen und Rechen. (ck 03/20)